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Freunde und Förderer der Ziegelei und Gipshütten Westeregeln e.V.

Gegründet wurde der Verein am 14. Mai 1998. Der Verein trägt durch viele Aktivitäten zur Pflege und Erhaltung dieses Bau- und Industriedenkmals bei. Der Verein ist Mitglied des Bundesverbandes der deutschen Ziegelindustrie. Mit der am westlichen Ortsrand von Westeregeln liegenden Ziegelei und Gipshütte schafft der Verein die Möglichkeit, kulturelles Erbe zu schützen, zu erhalten und wissenschaftlich zu erforschen. Dieser Standort hat in vielfältiger Weise eine große, auch wissenschaftliche Bedeutung. Die in früheren Jahrhunderten in Westeregeln lebenden Menschen wussten schon von dem unter einer dünnen Bodendecke anstehenden Gipsfelsen. Man begann in kleinen Gruben Gips zu gewinnen und zu brennen, um dadurch einen Baustoff mit wertvollen Eigenschaften zu erhalten. Aber nicht nur geologisch wertvolle Funde erstaunen die Wissenschaftler, sondern auch paläontologische Überreste sind von wissenschaftlicher Bedeutung. So wurden Überreste einer mannigfaltigen voreiszeitlichen und nacheiszeitlichen Säugetierfauna, wie Mammut, Wollnashorn, Moschusochsen, Rentier, Wildpferd und vieles mehr freigelegt, die einen Eckpfeiler in der wissenschaftlichen Erforschung bis in die heutige Zeit darstellen. Auch in unseren Tagen kommen bei Grabungsarbeiten an den alten Gipsbrüchen Wirbeltierreste zum Vorschein. Mit dem verstärkten Gipsabbau bis in das 20. Jahrhundert setzte auch der Abbau von Ton ein, der bis zum Anfang der 90er Jahre in der alten Ziegelei gebrannt wurde. Bereits Anfang des 19. Jahrhunderts hat man in diesem Gebiet Ziegel hergestellt. Diese Zeugnisse des menschlichen Lebens aus vergangener Zeit möchte der Verein erhalten und für zu-künftige Generationen wieder aufleben lassen. Technische sowie geologische Besonderheiten sollen der Öffentlichkeit durch Besichtigungen zugänglich gemacht werden. Mit der Schaffung einer musealen Einrichtung soll auch die Integration von Problemen der heutigen Zeit, die Überwindung der Benachteiligung von Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängern sowie körperlich und geistig behinderten Menschen gemildert werden.