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Anhalter Straße

Ein Magistratsbeschluss vom 3. Oktober 1913 beinhaltet den Satz: „Die verlängerte Frachtstraße soll künftig „Anhalter Straße“ genannt werden“. Der Straßenzug wurde so benannt, weil er in die Richtung des ehemaligen Freistaates Anhalt-Dessau führte. Zu ihm gehörte auch Ballenstedt, welches in südlicher Richtung von Quedlinburg liegt.