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Strafverfahren in Hecklingen

Wichtige Persönlichkeiten im Ort waren der Dorfschulze, Richter und Schöffe. Die Dorfrichter kamen aus begüterten und angesehenen Bauerngeschlechtern. Neben der Ortspolizeigewalt, die ihre Pflicht war, riefen die Richter und Schöffen die männlichen Gemeindemitglieder zu wichtigen Entscheidungen am Bauernstein zusammen. Am Bauernstein war auch das Halseisenkreuz angebracht, an dem bestimmte Vergehen öffentlich gebüßt werden mussten. Die hochadligen Amtsgerichte sorgten für Recht und Ordnung. Hier ging es um Delikte wie Beleidigung, Diebstahl, Übertretung der Weidegerechtigkeit sowie der Feld- und Gesindeordnung. Als Vergeltung wurden Geld- und Prügelstrafen oder Gefängnis bis zu 4 Tagen verhängt, die in der Kohlenkammer des Schlosses abgesessen werden mussten. Für schwere Verbrechen übten die Herren von Trotha die Gerichtsbarkeit eines Großgrundbesitzers aus. Todesstrafe und Landesverweigerung bedurften der Bestätigung durch den Landesherren. Zwei Hinrichtungen durch Enthaupten sind in Hecklingen nachweisbar vollstreckt worden. Als schweres Verbrechen wurde auch der Ehebruch geahndet, wenn er an die Öffentlichkeit geriet.