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Was alte Urkunden berichten

Im Jahr 901 war die erste urkundliche Erwähnung Güstens. Damals besaß das Erzstift Magdeburg das Nutzungs-recht über den Ort. Die Schreibweise des Ortsnamens war damals sehr unterschiedlich. Das deutet auf verschiedene kulturelle Einflüsse hin bzw. darauf, dass es zu dieser Zeit keine einheitliche Schrift gab. Am 25. März 1373 wurde Güsten das Stadt-recht und -wappen verliehen. Bis zum Jahr 1945 hing die Urkunde im Amtszimmer des Bürgermeisters, diese verschwand aber mit dem Abzug der amerikanischen Besatzungstruppen. Zur 625-Jahr-Feier der Stadt wurde dem Bürgermeister eine neu gestaltete Urkunde überreicht. Diese hat nun wieder ihren Platz im Rathaus.