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Das Gemeinwesen und das Stadtgericht in Egeln

Die Einzelforschung ermöglicht es, dass man auf ein ziemlich vollständiges und zuverlässiges Gesamtbild des Ursprungs des Stadtrechtes kommt. Einige Urkunden geben darüber Auskunft, so von 1345, 1360 und eine der wichtigsten vom 13. Dezember 1365. Die Schriftstücke sind sehr wertvoll, da sie in späteren Jahren in Bestätigungsbriefen teilweise wörtlich wiederholt oder der jeweiligen Zeit ergänzt wurden. Nun ab dieser Zeit um 1250 nannten sich die Bewohner Bürger und ihre Gemeinschaft nannte sich Staat. Daraus ergab sich wiederum, dass sie einer organisierten von eigener Obrigkeit geleiteten Gemeindeverbands angehörten. Auch über eine eigene Gerichtsbarkeit verfügten sie. Die einflussreichste Stellung besaß das Stadtgericht. Es bestand aus dem Stadtrichter und 6 Stadtgerichtsschöffen. Ein Richter wurde auf Lebenszeit aus den 6 Stadtgerichtsschöffen gewählt. Diese wiederum wurden aus der Bürgschaft und den Bürgern gewählt. Die sieben Männer bildeten den Gerichts- oder Schöffenstuhl welcher nach der Vorschrift des Sachsenspiegels urteilen musste. Dieser Sachsenspiegel ist ein Werk des rechtskundigen Eike von Repgow. Er ist eine Rechtssammlung, gleich eines Spiegels, in dem die Sachsen ihre Gewohnheitsrechte wieder erkennen sollten. Die Aufzeichnungen hatten fast in ganz Norddeutschland ihre Geltung. Wer mit einem Urteil nicht einverstanden war, wandte sich an den Magdeburger Schöffenstuhl. Er war der älteste Reich- und Oberdingstuhl in Sachsen. In Egeln wurden aber fast nur Verkäufe, Käufe und privatrechtliche Streitigkeiten verhandelt. Die Verhandlungen fanden immer dienstags und freitags statt. Jede Verhandlung schrieb man in das Land Gerichtsbuch ein. Seit 1599 ist das Egelner Amthandelsbuch vorhanden, in dem wird auf alte Landgerichtsbücher zurückverwiesen. Die Zivilgerichtsbarkeit des Stadtgerichtes erstreckte sich über die Stadt, die Wiesen und das Bruch. Die Kriminalgerichtsbarkeit für die gesamte Region übte Egeln aus. Die Bürger, über die man den Stab gebrochen hat, wurden aufgehängt oder andere Foltermethoden ausgeübt.