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Das Schulwesen in Egeln

Die Ratsherren traten für die Privilegien oder Sonderrechte mit Nachdruck für die Stadt ein. Obgleich ihnen die moderne Handels- und Gewerbefreiheit nicht ganz geheuer war. 1365 wurde von den Herrschaften ein Befehl erlassen, dass niemand in Egeln rein kam, der auf dem Markt etwas verkaufen wollte. Im Jahre 1422 wurde diese Bekanntmachung mit fast demselben Wortlaut wiederholt. Erst im Jahre 1558 wurde dieses Gesetz gelockert. 3 Tage davor und 3 Tage nach Marias Geburt durften auch Gäste ihre Waren in Egeln verkaufen. Eine Ausnahme waren verwaiste Leute und Feinde. An diesen Tagen standen um das Rathaus und um den Marktplatz viele Buden. Die Stadt Egeln bekam von den Verkäufern Budengeld und Marktgeld. Der Landesherr bekam das Geleitsgeld. Wer aber den Marktfrieden zu stören versuchte, der wurde nach altem Recht hart bestraft. Es wurde ihm die rechte Hand abgehackt. Da Egeln schon sehr früh das Marktrecht besaß und eine starke Burg hatte, sowie auch ein Kloster und eine Kirche, verzeichnete sie ein reges Leben. Verstärkt wurde dieses rege Treiben noch durch die nordischen Seestädte über die Binnenmarktstadt Magdeburg. Dies ging weiter nach Erfurt und Würzburg. Begünstigt wurde dies auch noch über den Harz nach Nordhausen, Halle und Leipzig. Durch dieses Markttreiben boten sich auch für die Bevölkerung neue Wege, um Geld zu verdienen. Gasthäuser und Sattler sowie Schmiede hatten nun mehr zu tun. Auch die Waggons der Bahn mussten nun von mehr Leuten be- und entladen werden. Das Egelsche Bier übte seine Anziehungskraft auf die Kaufleute und Fuhrleute aus, die die Messen dort besuchten.